Kreativität ist Intelligenz, die Spaß hat.“

(Albert Einstein)

Neues Urhebergesetz seit 1. August in Kraft

Am 1. August 2021 ist das neue Urheberrecht in Kraft getreten. Seitdem werden unter anderem social Media-Plattformen wie Youtube, Facebook, Twitter und TikTok und alle sonstigen Diensten, bei denen etwas hochgeladen werden kann, stärker als bisher in die Pflicht genommen.

Sie müssen ihren Kopf hinhalten, wenn jemand etwas auf ihrem Kanal zur Verfügung stellt, an dem er keine Rechte hat. Seien es Fotos, Videos, Filme, Musik, Bücher oder sonstige Inhalte, die nicht auf seinem Mist gewachsen sind oder für die er keine gültige Lizenz zum Teilen hat.

15 Sekunden – 160 Zeichen – 125 kb Grafik

Erlaubt bleiben aber Zitat, Karikatur oder Parodie, damit Kunstfreiheit und soziale Kommunikation weiterhin möglich bleiben.

Genau heißt das, maximal 15 Sekunden pro Video oder Tonspur, 160 Zeichen eines Textes oder 125 KB eines Fotos oder einer Grafiks dürfen dafür geteilt oder hochgeladen werden.

Uploadfilter sind installiert

Natürlich möchte keiner der Dienste-Anbieter haftbar gemacht werden, wenn seine Nutzer gegen das Gesetz verstoßen. Deshalb haben die meisten Plattformen inzwischen Uploadfilter eingerichtet, die genau diese Rechte überprüfen.

Bei dem letzten Youtube-Video bekam ich während des Uploads den Hinweis angezeigt „Urheberrecht: keine Probleme festgestellt“

Urheberrecht: keine Probleme festgestellt

Klar, das Video hat ap-film.de für uns gedreht, bearbeitet, geschnitten und uns zur Verfügung gestellt. Die Akteure sind wir selbst.

Ein weiterer Hinweis sagt: „Diese Überprüfungsergebnisse sind nicht endgültig. In Zukunft könnten möglicherweise Probleme auftreten, die sich auf dein Video auswirken“.

Nein, bei uns können keine Probleme auftreten. Nicht bei diesem, den früheren und den nächsten Videos. Denn wir achten darauf, dass wir die Rechte an dem besitzen, was wir online zur Verfügung stellen.

Strafe für Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz

Ein Freund von uns hatte nicht so viel Glück.

Er bekam das Schreiben eines Anwalts aus Norddeutschland, der ihm wegen einer Urheberrechtsverletzung eine Rechnung schickte. Seine Mitarbeiterin, die den Internetauftritt des Unternehmens pflegt, hatte als Illustration einfach ein Foto aus dem Internet heruntergeladen und auf der Seite verwendet.

Die Rechnung muss unser Bekannter nun also zahlen.

Unser Tipp deshalb:

  • Vergewissert euch, dass Ihr die Rechte an Bildern, Videos oder Musik habt, die ihr auf euren social-media-Kanälen hochladet oder auf eurer Internetseite zur Verfügung stellt.
  • Auch von Personen, die auf Fotos abgebildet sind, braucht Ihr eine Einwilligung, dass Ihr deren Fotos veröffentlichen dürft.
  • Wenn eure eigene Foto-Datenbank nicht für jeden Zweck genau das hergibt, was ihr gerade braucht, ist das auch kein Problem. Im Internet gibt es jede Menge Dienste, die Fotos frei zur Verfügung stellen.

Wenn Ihr hier Ideen oder Tipps braucht, bin ich gerne für euch da. Wenn Ihr gute Fotos, Texte oder Illustrationen braucht, auch.

Tschüss bis denn sagen

Regina Störk und der Kater, aus der Kreativecke der ms computer GmbH.