„Sie haben uns jahrelang gesagt, Homeoffice geht nicht.
Nun machen wir es seit einer Woche. Fazit: Sie hatten Recht.“
(Verfasser unbekannt)
„Nie meldet ihr euch“ und Tipps vom Steuerberater
Meine Schwiegermutter ist unzufrieden. Da hatte ihr Sohn ihr doch extra Skype eingerichtet, damit die Enkel trotz Pandemie und social distancing Kontakt zu ihr halten können. Und nun ruft niemand über den Videokanal an. „Nie meldet ihr euch“, schimpfte sie.
Dabei hatten es alle immer wieder probiert, doch die Oma war nicht erreichbar. Ihr Sohn, also mein mich liebender Ehemann, fuhr schließlich hin, um zu prüfen, ob es bei ihren Geräten irgendeine Störung gab. Kamera, Lautsprecher und Mikro funktionierten. Allerdings war der Rechner ausgeschaltet. „So kann dich auch niemand erreichen“, erklärte der Sohn seiner Mutter. „Warum lässts du den Computer nicht einfach an? Dann hörst du auch, wenn jemand mit dir skypen möchte.“
„Ich wollte Strom sparen“, war ihre Antwort.
Rechner ausschalten, um Strom zu sparen?
Natürlich können zusätzliche Kosten für die Mitarbeiter entstehen, die im Homeoffice arbeiten. Stromkosten, Verbindungskosten für Telefon oder Internet gehören dazu. Wir hoffen, dass Ihre Mitarbeiter Computer und Telefon trotzdem nicht einfach ausschalten. Unsere zumindest tun es nicht.
Damit die Arbeit im Homeoffice für die Arbeitnehmer keine zusätzliche Belastung wird, hat der Gesetzgeber Möglichkeiten geschaffen, einen Teil der Kosten wenigstens steuerlich geltend zu machen.
Hier ein paar Tipps der Steuerberater awicontax GmbH & Co. KG in Deizisau:
Für maximal 120 Tage im Jahr und höchstens 600 € können pauschal 5 € pro Tag bei der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Homeoffice oder nicht – wer mit Bus, Bahn oder dem eigenen Pkw von der Wohnung zur Arbeit fährt, kann diese Fahrten ebenfalls angeben. Die einzige Bedingung ist natürlich, dass diese Fahrten tatsächlich stattgefunden haben.
Wenn Kitabeiträge aber nicht bezahlt werden müssen, weil die Kinder wegen Corona dort nicht betreut werden können, wirkt sich das STEUERERHÖHEND aus, wenn diese Beiträge sonst als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind.
Die Kosten für ein Arbeitszimmer können unter Umständen bis zu einer Höhe von 1.250 € steuerlich geltend gemacht werden. Hier sollte dann aber tatsächlich ein richtiges kleines Büro zur Verfügung stehen. Die Arbeitsecke im Schlafzimmer reicht nicht.
Bei Telefon und Internet kann der berufliche Anteil der Kosten abgezogen werden.
Was der Arbeitgeber tun kann
Auch der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, den Mitarbeiter zu unterstützen, ohne dass der gleich Steuern dafür zahlen muss.
Wenn Kindergarten und Schule wegen Corona geschlossen sind, das Kind nicht älter als 14 Jahre, dann darf der Chef die Betreuungskosten seines Mitarbeiters steuerfrei übernehmen.
Sachbezugsgutscheine bis zu einer Höhe von 44 € sind ebenfalls steuerfrei.
Gewährt der Arbeitgeber seinem Angestellten ein zinsloses Darlehen, darf er das bis zu einer Höhe von 2.600 € tun, ohne dass eine Lohnsteuer auf die Zinsfreiheit angerechnet wird.
Und noch ein Tipp vom Steuerberater:
Wo der Betrieb Kurzarbeit angemeldet hat, sind eventuell Steuernachzahlungen einzukalkulieren.
Den Steuerberater erreicht ihr hier:
awicontax GmbH & Co. KG
Sirnauer Straße 52
73779 Deizisau
07153 – 613 10-0
beratung@awicontax.de
https://awicontax-steuerberater.de
Tschüss bis bald
sagt Ihre
Regina Störk und das Taskforce-Homeoffice-Team der ms computer GmbH