Eigentlich heißt unser Kater Sammy. Doch inzwischen nennen wir ihn nur noch „Brexit“. Er steht vor der Tür und will raus. Dabei jammert er so lange, bis sich endlich jemand erbarmt und ihm den Weg in die Freiheit öffnet. Doch es dauert nie lange, dann hat er den Weg durch die Hintertür genommen und ist wieder da. Vor der Ausgangstür. Und will raus.
VERTRAG MIT GROSSBRITANNIEN UNTERZEICHNET
Möglicherweise müssen wir uns nun einen anderen Namen für den Stubenpanther überlegen. Denn der Vertrag zwischen der EU und Großbritannien wurde Weihnachten tatsächlich unterzeichnet.
Dank des Handelsabkommens verläuft die Trennung nicht so hart wie befürchtet.
Die Verhandlungspartner haben hier nicht nur Warenverkehr, Luft- und Straßenverkehr sowie soziale Sicherung geregelt. Auch der Export von Daten hat in diesem Vertrag einen Platz gefunden.
ÜBERGANGSREGELUNG FÜR DATENEXPORT
Die Übergangsregelung gilt zunächst für sechs Monate. Ohne diese Vereinbarung wäre das Vereinigte Königreich von einem Tag zum anderen zu einem unsicheren Drittland geworden, das datenschutzrechtlich mit Vorsicht zu genießen ist und mit dem deshalb zusätzliche Vereinbarungen getroffen werden müssen.
BRITEN ALS UNSICHERES DRITTLAND?
Damit die Briten eben nicht als unsicheres Drittland eingestuft werden, wurde festgelegt, dass sie sich zunächst für eine Übergangsfrist von sechs Monaten zur Einhaltung der DSGVO verpflichten. Wie es mit dem Datenaustausch dann allerdings ab Ende Juni 2021 aussehen wird, ist noch ungewiss. Deshalb wäre es schön, wenn die Verhandlungen für ein entsprechendes Abkommen schnellstmöglich aufgenommen würden.
JETZT VORBEREITEN
Für alle, die mit britischen Unternehmen zusammenarbeiten, ist es deshalb jetzt wichtig, sich darauf vorzubereiten, sollte es mit einem sogenannten Angemessenheitsbeschluss zwischen der EU-Kommission und dem Vereinigten Königreich nicht klappen.
Sollte Großbritannien von da ab als unsicherer Drittstaat gelten sind zusätzliche Vereinbarungen wichtig.
FÜR DEN DATENTRANSFER IN DRITTLÄNDER GILT:
Pflichten und Haftung der Beteiligten müssen geregelt werden (Die EU bietet hierfür rechtssichere Formulierungsvorlagen an)
Geräte, die es ausländischen Geheimdiensten ermöglichen, Daten auszuspionieren, dürfen nicht verwendet werden (Backdoorfreiheit muss gewährleistet sein)
Daten dürfen nur verschlüsselt und anonymisiert übertragen werden.
Betroffene müssen der Datenübertragung in ein Drittland eingewilligt haben.
SAMMY IST DSGVO-KONFORM
Die Daten, die Kater Sammy auf seinem Weg in die Freiheit führt sind anonymisiert. Und verschlüsselt sind sie auch. Name und Heimatanschrift des Katers sind als Buchstaben- und Zahlenkombination im Ohr tätowiert. Nur der Tierarzt kann die Daten dem Code zuordnen. Außerdem liegen die Daten in verschlüsselter Form unter der Haut des Tieres. Um sie auslesen zu können, müssen sie entschlüsselt werden. Sammy hält sich damit an alle Vorgaben der DSGVO und darf jederzeit damit das Haus verlassen.
UNTERSTÜTZUNG IN SACHEN DATENSCHUTZ
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