Konjunkturpaket 2020 – Überbrückungshilfe beantragen

In allen Medien präsent ist derzeit das Konjunkturpaket 2020 der Bundesregierung. Ein Bestandteil davon soll eine Überbrückungshilfe für Unternehmen und Selbstständige werden, die wegen der Corona-Krise in Schwierigkeiten gekommen sind.

Anträge für die Förderung können ab sofort gestellt werden. Die für die Anträge benötigten Zahlen müssen von einem Steuerberater bestätigt werden. Es ist sinnvoll, schon jetzt zu prüfen, ob eine Förderung für Sie in Betracht kommt und den Antrag vorzubereiten.

Eine Überbrückungshilfe können Sie voraussichtlich erhalten, wenn:

  • Ihr Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um 60% niedriger war als in den Vorjahren.
  • Ihr Umsatz in einem der Monate Juni, Juli und August 2020 um mindestens 40% niedriger war als in den jeweiligen Monaten in 2019.

Sie können dann einen Anteil Ihrer monatlichen Fixkosten als nicht rückzahlbaren Zuschuss erstattet bekommen. Auch die Kosten für Steuerberater für die Beantragung dieser Überbrückungshilfe zählen zu den förderfähigen Fixkosten. Die Höhe der Erstattung hängt von der Höhe des Umsatzeinbruchs und der Anzahl der Mitarbeiter ab.

Wie ist Ihre Einschätzung – halten Sie es für möglich, dass bei Ihnen diese Voraussetzungen erfüllt sein werden?

Dann ist jetzt Ihre Mitwirkung erforderlich. Denn die Zahlen zu Umsätzen, Umsatzschätzungen und Fixkosten sollten möglichst korrekt und schnell vorliegen. Nur so kann der Antrag auf Förderung für Ihr Unternehmen schnell gestellt und bearbeitet werden. Ansonsten drohen Zeitverlust und später –da sämtliche Anträge im Nachhinein überprüft werden – die Rückzahlung der Förderung.

 Um Ihren Antrag gut vorzubereiten ist erforderlich:

  1. Stellen Sie sicher, dass uns für die Buchhaltung April und Mai 2020 alle relevanten Daten vorliegen. Prüfen Sie, ob Sie uns alle Angaben, Belege und Daten für die Monate April und Mai 2020 übermittelt haben.
  2. Es muss auch eine Umsatzschätzung für jeden einzelnen der Monate Juni, Juli, August abgeben werden. Stellen Sie – nach den Monaten Juni, Juli und August – getrennt dar, welche Umsätze Sie in diesen Monaten voraussichtlich realisieren können.
  3. Gefördert werden Fixkosten, für die Sie die Verträge vor dem 1.3.2020 abgeschlossen haben. Prüfen Sie, ob uns alle Buchungsunterlagen zu ihren Fixkosten vorliegen und welche der Kosten auf Verträgen beruhen, die Sie vor dem 01.03.2020 eingegangen sind.

Bitte setzen Sie sich bezüglich der oben genannten Punkte direkt mit Ihrem Sachbearbeiter /-in aus der Buchhaltung in Verbindung.

Auf dieser Grundlage können wir Sie dann optimal unterstützen, sobald die Anträge auf Förderung gestellt werden können.

Heiko Geiger
Steuerberater
Dipl.-Betriebswirt (BA)

Geschäftsführer
Gesellschafter

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